Der Notar ist in allen Bereichen des Zivilrechts tätig. Der Bogen spannt sich vom Immobilienrecht über das Schuldrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Ehe- und Familienrecht bis hin zum Erbrecht und der Nachfolgeplanung. Das Tätigkeitsspektrum umfaßt insbesondere:

Immobilienrecht

  • Gundstückskaufverträge
  • Bauträgerverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Bildung und Verkauf von Wohnungseigentum
  • Grundstücksübertragungs-/schenkungsverträge
  • Grundstückstauschverträge
  • Grundschulden, Hypotheken
  • Notarbestätigungen
  • Dienstbarkeiten
  • Erschließungsverträge

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gründung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) und Genossenschaften
  • Geschäftsanteilsabtretungen
  • Treuhandverträge
  • Satzungsänderungen
  • Kapitalerhöhungen, Euro-Umstellung
  • Umwandlungen
  • Organschaftsverträge
  • Auflösung
  • Handelsregisteranmeldungen

Vereinsrecht

  • Anmeldungen zum Vereinsregister

Erbrecht

  • Handelsregisteranmeldungen
  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbteilsübertragungen
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Aufnahme von Nachlaßverzeichnissen

Ehe- und Familienrecht

  • Eheverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Lebenspartnerschaftsverträge
  • Adoptionen
  • Sorgerechtserklärungen
  • Aufnahme von Vermögensverzeichnissen

Beglaubigungen

Tatsachenbeurkundungen

Darlehensverträge

Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen

Schlichtung und Streitbeilegung

Eidesstattliche Versicherungen

Schiedsrichter

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Schuldanerkenntnisse mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung